Parcoursordnung
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1. Nutzungserlaubnis
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Das Bogensportgelände darf nur von Berechtigten benutzt werden, die dies
Nutzungsbestimmungen gelesen und akzeptiert haben.
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Die Nutzung des Bogensportgeländes ist im allgemeinen entgeltpflichtig.
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Schützen unter 18 Jahre dürfen nur in Begleitung eines Volljährigen und
erfahrenen Schützen am Schießbetrieb teilnehmen.
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Anfänger müssen von einem „erfahrenen“ Schützen in die Schießordnung und
die grundlegende Schießtechnik eingewiesen werden.
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Grundsätzlich gilt, dass ein selbstständiges Schießen auf dem Gelände erst
nach Beherrschung einer grundlegenden Schießtechnik erlaubt ist
2. Haftung und Versicherung
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Die Nutzung des Bogensportparcours erfolgt ausschließlich auf eigene
Gefahr, eine Haftung des Betreibers und des Grundstückeigentümers ist
ausgeschlossen.
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Der Betreiber und der Grundstückseigentümer treten für evtl. Schäden der
Nutzer nicht ein.
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Jeder Nutzer des Parcours muss über eine private Haftpflichtversicherung
verfügen.
3. Sicherheit
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Folgende Sicherheitsbestimmungen sind zwingend einzuhalten!
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Vor Beginn des Schießens trägt sich jeder Nutzer mit Namen, Datum und
Uhrzeit in das Parcours-Buch ein, welches in dem Eingangsbereich/Grillplatz
aus liegt. Das Ende der Nutzung wird wiederum mit Uhrzeit dokumentiert.
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Wegen der besonderen Gefährdung dürfen sich Kinder nicht unbeaufsichtigt im
Wald und auf dem Wiesengelände(innerhalb der Schießbahnen) aufhalten. Die
Eltern haften für ihre Kinder.
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Alkoholgenuss vor und während des Schießens ist untersagt.
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Schützen, die in angetrunkenem Zustand das Gelände betreten, wird das
Schießen untersagt.
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Sind bei Ankunft bereits weitere Schützen oder Personen auf dem Gelände,
ist besondere Vorsicht beim Schießen erforderlich.
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Die Laufrichtung des Parcours und die damit verbundene Reihenfolge der
Ziele sollte eingehalten werden.
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Es darf nur auf die aufgestellten Ziele geschossen werden.
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Die Abschusspflöcke geben den Verlauf der Schießrichtung und die maximale
Entfernung an, von der aus geschossen werden darf.
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Vor jedem Schuss hat sich jeder Schütze zu vergewissern, dass die
Schießbahn (auch hinter dem Ziel) frei von Personen und Tieren ist.
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Hoch- und Weitschüsse sind auf dem gesamten Gelände grundsätzlich nicht
erlaubt.
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Jeder der nicht schießt, hat sich hinter dem Schützen aufzuhalten; keiner
darf sich vor einen Schützen stellen.
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Der Pfeil darf erst unmittelbar vor dem Schießen auf den Bogen gelegt
werden.
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Veränderungen an den Zielen, Abschusspflöcken und Schießbahnen dürfen nur
durch den Vorstand vorgenommen werden.
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Beim Pfeile suchen, müssen Bögen, Köcher oder Pfeile gut sichtbar vor das
Ziel gestellt werden, damit für jeden ersichtlich ist, dass sich hinter dem
Ziel noch jemand aufhält.
4. Sonstiges
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Hunde sind im Parcours und auf dem Gelände an der Leine zu führen.
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Jeder Anwesende ist angehalten, auf Sauberkeit des Geländes zu achten und
keinen Müll zu hinterlassen. Anfallender Müll ist von dem Verursacher zu
entsorgen.
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Das Rauchen ist auf dem gesamten Gelände nicht gestattet, Ausnahme ist der
Aufenthaltsbereich/Grillplatz. Kippen dürfen nicht in das Gelände geworfen
werden.
5. Behandlung der Ziele
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Es sind ausschließlich Scheiben- und 3D Spitzen erlaubt - Jagdpfeile und
andere Spitzen sind verboten.
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Beschädigungen an den Zielen und evtl. auftretende Sicherheitsmängel des
Parcours sind umgehend dem Vorstand zu melden.
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Jedes Ziel sollte nur 3 mal je Schütze pro Durchgang beschossen werden. Zum
Einschießen dienen die Strohwände auf der Wiese.
Hinweis
Es wird hier noch einmal darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen diese
Regeln zu einem sofortigen Ausschluss vom Schießbetrieb und Verweis vom
Gelände sowie zur Auflösung aller Verträge führt.
Der Vorstand des JBC Wuppertal e. V.